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Rundruf

Heimarzt als Pflicht?

Die Große Koalition will der Pflege den Rücken stärken. Das neue Pflegepaket enthält deshalb auch die verpflichtende Zusammenarbeit von Haus- und Zahnärzten mit Heimen. Überfällig?

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Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
Derzeit gibt es im KV-System bereits über 13.000 Versorgungsverträge für Heimbewohner, die von mehr als 5.000 Ärzten gemeinsam mit Pflegeeinrichtungen geschlossen wurden. Die Vertragswerkstatt der KBV hat sich bereits 2011 dem Thema Pflege­heimversorgung angenommen und das Versorgungsprogramm „Ärztliche Teambetreuung in Pflegeeinrichtungen“ ent­wickelt. Voraussetzung für solche Verträge sind transparente Mindeststandards in den Pflegeeinrichtungen und eine adäquate Finanzierung. Ein einfacher gesetzlicher Zwang gegen die KVen, solche Verträge zu schließen, ist nicht sachgerecht und in der Praxis nicht umsetzbar.

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Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahn­ärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):
Bereits heute vermitteln die KZVen Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Pflegeheimen. Seit 2014 wurden bundesweit mehr als 3.700 solcher Verträge geschlossen. Den Plänen der Koalition stehen wir grundsätzlich positiv gegenüber. Die vorgesehene Frist von drei Monaten für die Vermittlung der Verträge durch die KZVen ist aber zu kurz. Es besteht heute schon eine hinreichende Frist von sechs Monaten. Auch die Notwendigkeit einer Regelung zur Evaluierung der Kooperationsverträge sehen wir nicht, da es bereits umfangreiche Dokumentations- und Berichtspflichten gibt.

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Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes priva­ter Anbieter sozialer Dienste:
Eine enge Kooperation insbesondere mit Hausärzten ist eine wichtige Voraussetzung für gute Pflege und Betreuung. Der Gesetzgeber muss das den Pflegeheimen nicht wiederholt erklären. Weitere Vorschriften erhöhen die Regelungsdichte, verbessern aber wohl kaum die Versorgung. Der Ausbau der gesundheitlichen Versorgung von Pflegebedürftigen ist richtig, allerdings befindet sie sich auch jetzt auf einem guten Weg. Eine gelingende Kooperation lebt von verlässlichen Absprachen, nicht von formalen Anforderungen. Anreize erleichtern Absprachen. Das Beispiel der zahnärztlichen Versorgung weist den Weg.

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Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK ­Bayern:
Von einer guten ärztlichen Versorgung im Pflegeheim profitieren alle – sowohl Pflegebedürftige wie auch Pflege­kräfte. Mit einer stabilen Gesundheit können pflegebedürftige Menschen länger eine bessere Lebensqualität erhalten. Und wir wissen: Gerade ältere Menschen werden durch Krankenhausaufenthalte besonders belastet. Eine umfassende ärztliche Betreuung im Pflegeheim hilft, unnötige Klinikeinweisungen zu vermeiden. Pflegekräften gibt sie zudem mehr Sicherheit. Eine gute Gesundheit von Pflegebedürftigen bedeutet zugleich eine geringere Belastung von Pflegekräften. Alles spricht also für eine Verbesserung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung in Pflegeheimen.

Bildnachweis: KBV, KZBV, bpa, AOK Bayern