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Rundruf

Selbstverwaltung in der Kritik

Zwar ist das Vorhaben erst einmal vom Tisch, die Politik im Einzelfall über Leistungen zulasten der Krankenkassen entscheiden zu lassen. Doch der Druck auf die Selbstverwaltung wächst. Zu Recht?

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Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion:
In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Patienten Leistungen, wenn deren Nutzen und mögliche Risiken sorgfältig abgewogen sind. Der Leistungskatalog basiert auf Erkenntnissen evidenzbasierter Medizin. Das ist ein hohes Gut, und die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) ist dabei von großer Bedeutung. Jedoch sind die Prozesse in der Selbstverwaltung aktuell zu lang. Der Leidensdruck bei den jeweiligen Patientengruppen ist groß. Ihren Ärger über langwierige Entscheidungswege verstehe ich. Ich setze mich dafür ein, dass der GBA künftig schneller arbeitet und seine hohen Standards beibehält.

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Professor Dr. Stefan Greß, Gesundheitsökonom an der Hochschule Fulda:
Die Entscheidung über die Konkretisierung des Leistungskatalogs der Kassen sollte in keinem Fall auf Grundlage von kurzfristigen politischen Kalkülen getroffen werden. Es ist daher sachgerecht, dass als Kriterium für die Erstattung etwa einer neuen Therapie primär der nachgewiesene Zusatznutzen herangezogen wird – so wie der Gemeinsame Bundesausschuss das auch tut. Der Gesundheitsminister hat jedoch die politische Letztverantwortung. Insofern kann ich auch nachvollziehen, dass er Druck auf die Selbstverwaltung von Kassen und Leistungserbringern ausübt.

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Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft:
Die Patienten müssen darauf vertrauen können, im Krankenhaus die innovativste und bestmögliche Versorgung zu erhalten. Leider zeigen verschiedene Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Krebstherapie, dass die Kostenträgerseite medizinisch sinnvolle Leistungen oftmals verhindert. Die Positronen-Emissions-Tomographie-Diagnostik ist ein Beispiel. Im US-Sozialhilfesystem anerkannt, bei uns verweigert. Die Strategie, mit überzogenen Evidenzanforderungen den Verbotsvorbehalt auch für die Krankenhäuser durchzusetzen, braucht eine politische Antwort – Minister Spahn hatte sie vorgelegt.

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Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes:
Es ist nicht sinnvoll und zielführend, dass aufgrund von politischem Kalkül und ohne Berücksichtigung von Nutzen- und Risikoinformationen entschieden wird, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen erstatten und welche nicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss aus Ärzten, Kliniken und Krankenkassen ist als Qualitätsfilter geschaffen worden. Er überprüft neue Leistungen auf deren medizinische Wirksamkeit und deren mögliches Schadenspotenzial. Dieser wichtige Mechanismus schützt die Patientinnen und Patienten vor unnützen und gefährlichen Behandlungen. Er darf nicht vorschnellen politischen Erwägungen geopfert werden.

Bildnachweis: SPD, privat, Deutsche Krankenhausgesellschaft, AOK-Mediendienst