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Rundruf

Psychotherapie studieren?

Das Bundeskabinett hat grünes Licht gegeben: Die Psychotherapie soll ab dem kommenden Jahr erstmals ein eigenständiges Studienfach an Universitäten werden. Ein wegweisender Schritt?

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Barbara Lubisch, Vorsitzende der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung:
Der Gesetzentwurf löst mehrere Probleme der postgradualen Ausbildung, insbesondere die unklaren Eingangsvoraussetzungen und die rechtlose Situation der Auszubildenden. Die Aus- und Weiterbildungsstruktur der akademischen Heilberufe gilt künftig auch für Psychotherapeuten: nach Universitätsstudium und staatlicher Prüfung erfolgt die Approbation. In der anschließenden Weiterbildung in der Berufstätigkeit erfolgt die Spezialisierung zum Fachpsychotherapeuten oder zur Fachpsychotherapeutin. Damit wird eine Kassenzulassung möglich. Diese umfassende Qualifizierung kommt den Patienten zugute.

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Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes:
Die vorgesehenen Regelungen führen zu einer Zersplitterung der somatischen und psychischen Behandlungskompetenz. Psychotherapie würde in einen eigenen Versorgungsbereich ausgegliedert und damit aus dem medizinischen Kontext herausgelöst. Die Beachtung biologischer, sozialer und psychischer Aspekte der Erkrankungen ist jedoch seit jeher genuiner Bestandteil einer guten ärztlichen Versorgung. Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen haben Anspruch auf ein bedarfsgerechtes Versorgungsangebot. Die geplante Parallelstruktur steht dem diametral entgegen.

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Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer:
Die Reform beendet den Sonderweg der bisherigen Ausbildung. Durch ein Hochschulstudium mit Abschluss auf Masterniveau und anschließender Weiterbildung bekommen auch Psychotherapeuten eine Aus- und Weiterbildung, wie sie sich in anderen Heilberufen bewährt hat. Psychotherapeuten können so besser für das immer größere Spektrum von Erkrankungen qualifiziert werden, die psychotherapeutisch zu behandeln sind. Die Reform beseitigt gravierende Defizite, weil unser Nachwuchs nicht mehr in prekäre Lebenslagen gezwungen wird. Bei der ambulanten Weiterbildung ist die Finanzierung allerdings noch nicht ausreichend.

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Professor Dr. Dr. Andreas Heinz, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN):
Unsere Fachgesellschaft hat die ursprünglichen Pläne des Gesetzgebers für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung wiederholt entschieden abgelehnt. Der aktuelle Entwurf berücksichtigt einige unserer Kernforderungen, was wir grundsätzlich positiv bewerten. So wurden die scharf kritisierten Modellstudiengänge, die Nicht-Mediziner zur Verschreibung von Psychopharmaka befähigen sollten, gestrichen. Befugniserweiterungen von nicht-ärztlichen Psychotherapeuten auf medizinische Kompetenzbereiche konnten abgewendet werden und somit auch größerer Schaden am Patienten. Das ist bei allen offenen Punkten ein großer Erfolg.

Bildnachweis: DPtV, Marburger Bund, BPtK, DGPPN