Porträt Holger Dr. Christine
Rundruf

Weg mit den Solarien?

Millionen Deutsche wollen rund ums Jahr nicht auf gebräunte Haut verzichten. Sie nutzen Solarien, obwohl die künstliche Sonne unter Krebsverdacht steht. Wäre deshalb ein Verbot sinnvoll?

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Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe:
Strenge Regeln und Überzeugungskraft haben bislang zu wenig bewirkt. Deshalb sprechen wir uns für ein Verbot aus. Solarien – Auslöser von potenziell tödlichem Hautkrebs – werden seit zehn Jahren als eindeutig krebserregend eingestuft. Kindern und Jugendlichen ist die Nutzung seither gesetzlich verboten. Doch die Realität sieht anders aus, wie eine aktuelle Studie des Nationalen Krebshilfe-Monitorings zur Solariennutzung belegt. Danach werden gesetzliche Vorgaben von Betreibern massiv missachtet: Schätzungsweise 140.000 Minderjährige erhielten 2018 ungehinderten Zugang zu Solariengeräten – Tendenz steigend.

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Holger Ziegert, Vorstandsmitglied des Bundesfachverbandes Besonnung e. V.:
Die Frage nach strengeren Regeln oder Verboten kann klar verneint werden. Es gibt einen deutlichen Fortschritt in der Solarientechnologie. Wer heute ein modernes Solarium hauttypbezogen und moderat nutzt, kann darauf vertrauen, dass er sich – fachkundige Beratung vorausgesetzt – dort risikolos bräunen kann. Die UV-Schutz-Verordnung ist der wissenschaftlich fundierte Maßstab, auf den Nutzer vertrauen und an dem sich Studiobetreiber orientieren müssen. Die Branche arbeitet kontinuierlich daran, die vom Gesetzgeber definierten Standards konsequent weiter anzuheben.

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Dr. Ralph von Kiedrowski, Mitglied des Vorstandes des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen e. V.:
In einer älter werdenden Gesellschaft mit stetig steigenden Hautkrebszahlen scheint es nur logisch, die ohnehin zunehmende natürliche UV-Exposition möglichst zu reduzieren. Da macht ein Angebot, zusätzlich künstliches UV-Licht, gerade auch in Jahreszeiten, in denen die Haut Reparaturmechanismen in Gang setzt, zu konsumieren, schon grundsätzlich keinen Sinn. Regeln sind da, aber sie werden vielfach nicht eingehalten. Es braucht ein anderes Risikobewusstsein in der Bevölkerung, und da darf fehlinformierende Werbung keinen Platz haben. Verbote sind eine finale Konsequenz, aber nur, wenn sie auch durchsetzbar sind.

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Christine Aschenberg-Dugnus, FDP-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Gesundheitsausschuss:
Zum Schutz von Minderjährigen müssen bestehende Regelungen für den Solarienbesuch konsequent umgesetzt werden. Ein generelles Verbot ist aber nicht zielführend. Denn eine Krebserkrankung lässt sich oft nicht eindeutig auf die natürliche Sonneneinstrahlung oder auf die künstlichen UV-Strahlen im Studio zurückgeführen. Hier gilt gleichermaßen: Die Dosis macht das Gift. Statt das Recht auf selbstbestimmte Entscheidungen durch Verbote weiter zu beschneiden, ist mehr Aufklärung über die Gesundheitsrisiken erforderlich. Wir können ja den Menschen auch nicht vorschreiben, dass sie sich am Strand eincremen müssen.

Bildnachweis: Stiftung Deutsche Krebshilfe, BfB, BVDD, Aschenberg-Dugnus