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Rundruf

Gesundheitsunion für Europa?

Um die Corona-Pandemie und künftige Gesundheitsrisiken besser zu bewältigen, will die Europäische Kommission eine Gesundheitsunion schaffen. Kann das funktionieren?

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Dr. Katarina Barley, Mitglied des Europäischen Parlaments:
Die Pandemie zeigt, dass wir nur gemeinsam durch Gesundheitskrisen kommen – die EU allerdings oftmals unkoordiniert und zu zögerlich handelt. Eine Gesundheitsunion könnte das ändern, beispielsweise durch bessere strategische Förderung von Arzneimittelforschung und -herstellung, einen abgestimmten Krisenmechanismus bei grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen und ein europäisch einheitliches Vorgehen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Mehr Kompetenzen für die EU-Kommission müssen allerdings immer auch mit Kontrollrechten des Europäischen Parlaments einhergehen.

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Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer:
Gesundheitsgefahren nehmen keine Rücksicht auf Landesgrenzen. Eine Gesundheitsunion ist dann sinnvoll, wenn sie Strukturen zur wechselseitigen Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Eindämmung schwerer Gesundheitsgefahren und bei der Behandlung von Erkrankten schafft. Sie könnte auch Maßnahmen gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln und zur Förderung von Forschung und Innovation setzen, besonders beim Kampf gegen Antibiotikaresistenzen. Dies darf allerdings nicht die in den EU-Verträgen verbriefte Kompetenz der Mitgliedstaaten für die Organisation ihrer Gesundheitssysteme infrage stellen.

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Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:
Die gesetzliche Krankenversicherung setzt im Rahmen der bewährten Kompetenzaufteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten auf europäische Zusammenarbeit. Das Gesetzespaket unter dem Namen „Europäische Gesundheitsunion“ lässt diese Kompetenzaufteilung unberührt und soll unter anderem die Versorgung mit Arzneimitteln und anderen Gesundheitsprodukten in Europa krisenfest machen. Die zielgerichteten Vorschläge hierzu begrüßen wir. EU und Mitgliedstaaten müssen drohenden Arzneimittelengpässen bei gesundheitlichen Notlagen oder wegen Produktionsausfällen gemeinsam mit zuverlässigen Daten und wirksamen Sanktionsmöglichkeiten begegnen.

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Prof. Dr. Alexander Ehlers, Fachanwalt für Medizinrecht:
Die EU stößt bei ihrem gesundheitspolitischen Handlungsspielraum an harte Grenzen. Das gemeinsame Ziel, ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu garantieren, erfordert die Sicherstellung einer unabhängigen Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten. Die letzten Monate haben gezeigt, dass die Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren einer gemeinsamen Reaktion und künftig auch Prävention bedarf. Dies lässt sich nur durch Verankerung zusätzlicher Kompetenzen in EU-Verträgen und den Aufbau neuer Strukturen im Sinne einer Gesundheitsunion umsetzen. Die Etablierung einer Krisen-Union muss aber vermieden werden.

Bildnachweis: Katarina Barley/www.katarina-barley.de, Die Hoffotografen, GKV-SV, Elvira Peter