Interview

„Nur schnell sein reicht nicht“

Die Corona-Krise hat die Schwachstellen im Gesundheitswesen gnadenlos aufgedeckt, sagt Prof. Josef Hecken. Zugleich skizziert der Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) Herausforderungen, vor denen die Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl steht.

Herr Prof. Hecken, Jens Spahn hat mehrfach das Tempo des GBA kritisiert und auch direkt in dessen Kompetenzen eingegriffen. Sie haben politische Einflussnahme stets kritisiert. Was kann Selbstverwaltung, was die Politik nicht kann?

Josef Hecken: Die Selbstverwaltung hat einen entscheidenden Vorteil gegenüber einer staatlichen Behörde: Sie bündelt aus sich heraus das Expertenwissen aus der Praxis. Nur schnell zu sein reicht nicht. Gerade weil wir unsere Beschlüsse mit wissenschaftlichen Daten absichern, verschiedene Argumente prüfen und Kompromisse ausloten, sind die Zeiteinheiten bei uns Wochen oder Monate. Für diejenigen, die im Sekunden-Takt auf verschiedenen Social-Media-Kanälen agieren wollen, ist das natürlich langsam. Die Zeit ist jedoch gut investiert. Es geht um eine gute Gesundheitsversorgung für sehr viele Menschen. Da spielen Aspekte wie die Sicherheit bei neuen Untersuchungsverfahren genauso eine Rolle wie der wirtschaftliche Umgang mit hohen Kosten für Innovationen.

Porträt von Josef Hecken, Chef des GBA

Zur Person

Professor Josef Hecken, 62, ist seit Juli 2012 Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Gesetzesfrequenz und Regelungsdichte nehmen zu. Ist das auf die Dauer noch handhabbar?

Hecken: Die Schlagzahl neuer Gesetze war in dieser Legislaturperiode enorm hoch. Wir haben nochmals neue Aufgaben bekommen, bestehende Regelungsaufträge wurden in Details geändert – auch im Bereich der Qualitätssicherung. Das ist nicht nur für uns als GBA anspruchsvoll, sondern natürlich auch für die Menschen, die in den medizinischen Einrichtungen die neuen Vorgaben umsetzen müssen. Für die Qualitätssicherung müssen Daten erhoben, die internen Prozesse und Strukturen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Das ist mit Aufwand verbunden, das kann im Alltag nicht mal so nebenbei gestemmt werden. Umso wichtiger ist es deshalb, dass wir unsere Instrumente zur Qualitätssicherung immer wieder auf ihren Mehrwert für die Versorgung hin überprüfen. Sie werden letztlich nur akzeptiert, wenn dadurch die medizinische Versorgung auch wirklich besser wird.

Zu Beginn der Corona-Krise haben die Akteure des Gesundheitswesens schnell und kooperativ gehandelt. Auch der GBA war gefordert …

Hecken: Im Frühjahr 2020 sind wir plötzlich vor ganz neue Herausforderungen und Fragen gestellt worden: An welcher Stelle können wir als GBA den Praxen und Krankenhäusern den Rücken freihalten? Welche Regelungen können vertretbar ausgesetzt werden? Welche befristeten Sonderregelungen sind in dieser Ausnahmesituation sinnvoll? Mit der telefonischen Krankschreibung allein war es ja nicht getan, auch wenn das sicher das prominenteste Beispiel ist. Die Beschlüsse mussten wir unter hohem Zeitdruck beraten und beschließen. Immer wieder musste die Situation neu bewertet und das richtige Maß gefunden werden.

Wie haben Sie die Situation persönlich erlebt?

Hecken: So dankbar ich für die technischen Möglichkeiten zur Kommunikation aus dem Homeoffice heraus bin: Kompromisslinien zwischen den Beteiligten im GBA auszuloten und gegensätzliche Interessen zusammenzubringen, also genau das, was von mir als unparteiischem Vorsitzenden erwartet wird, das gelingt im direkten Zusammensein einfach leichter als in einer Videokonferenz. Die wichtige „nonverbale Kommunikation“ funktioniert digital nicht.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Pandemie?

Hecken: Die Corona-Pandemie hat unser Gesundheitssystem nicht an seine Grenzen geführt, aber es hat Schwachstellen gnadenlos aufgedeckt. Es fehlt vielfach an Transparenz über Versorgungspfade und Kapazitäten, Vernetzung über Sektorengrenzen hinweg und Digitalisierung. Diese Punkte können nicht nur vom GBA angegangen werden, aber wir werden hier unseren Beitrag leisten.

Die Reform der Krankenhauslandschaft gilt als wichtigste Aufgabe der Gesundheitspolitik nach der Wahl. Inwieweit kann der GBA das mitgestalten?

Hecken: Für umfassende Strukturreformen hat der GBA kein Mandat, der Ball liegt beim Gesetzgeber, bei den Bundesländern und den Krankenhausträgern. Der GBA ist gefragt, wenn es um Qualitätsstandards geht, wie jetzt zum Beispiel aktuell bei der Ersteinschätzung für die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die in die Notaufnahme einer Klinik gehen. Indirekt beeinflussen solche Standards dann allerdings auch das Angebot – denken Sie zum Beispiel an die Mindestvorgaben bei planbaren Eingriffen oder die Bildung von Zentren.

Sie haben aber bereits konkrete Reformziele benannt …

Hecken: Ich habe in einem Interview vorgeschlagen, dass stationäre Akutfälle nur in Krankenhäusern mit einer Mindestausstattung versorgt werden sollten. Dabei habe ich mich an den Notfallstufen-Regelungen des GBA orientiert. Diese umfassen zusätzlich zu den drei Versorgungsstufen auch noch Spezialversorger wie Schlaganfall- und Brustschmerzeinheiten sowie Kindernotfalleinrichtungen und berücksichtigen die Regelungen des GBA zu den Sicherstellungszuschlägen. Von den derzeit vorhandenen Akutkliniken erreichen diese Vorgaben nur 1.200 Häuser. Allein daran wird deutlich, dass wir das jetzige medizinische Angebot, das sich noch viel zu stark an den Sektoren ambulant/stationär ausrichtet, weiterentwickeln müssen. Wir haben weder die finanziellen noch die personellen Ressourcen, Angebote aufrecht zu erhalten, die nicht gut genug sind oder deren Kapazitäten in der derzeitigen Form nicht benötigt werden. Es geht aber nicht einfach um ein Zerschlagen von Strukturen, sondern eben um eine kluge und planvolle Weiterentwicklung, die sicherstellt, dass auch die Menschen in ländlichen Regionen ein Krankenhaus in maximal 30 Minuten erreichen können.

Wie steht es um das Verfahren zu Nutzenbewertung neuer Medikamente?

Hecken: Beim AMNOG-Verfahren bleiben für mich diese Baustellen: Wie finden wir den richtigen Umgang mit Arzneimitteln, die mit einer aussageschwachen Datenbasis auf den Markt gelassen werden, da sie als dringender medizinischer Bedarf von der Zulassungsbehörde eingestuft werden? Anwendungsbegleitend Daten zu erheben, kann uns helfen, zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen, die bei der Zulassung noch nicht vorlagen. Das ist aber kein Allheilmittel und wird nur für wenige Wirkstoffe in Frage kommen. Ein anderer Weg ist es, mit der Anwendung qualitätssichernde Anforderungen zu verbinden, hier haben wir als GBA schon viel Erfahrung. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten, die mit einem solchen schnell zugelassenen Arzneimittel behandelt werden, die größtmögliche Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Die Krankenkassen stoßen sich vor allem daran, dass der vom Hersteller festgelegte Arzneimittelpreis ein volles Jahr gilt. Wird sich da etwas bewegen?

Hecken: Gerade bei der Frage, ab wann ein verhandelter Preis gelten sollte, stößt man argumentativ schnell an logische Grenzen. Denn nach nur sechs Monaten ist durch die datenbasierte Entscheidung des GBA klar, ob ein neues Arzneimittel einen zusätzlichen Effekt für die Versorgung bringt oder nicht. Trotzdem gilt der selbstgewählte Preis des Herstellers aktuell zwölf Monate lang. Ich persönlich bin dafür, verhandelte Preise rückwirkend ab dem Zeitpunkt der GBA-Entscheidung gelten zu lassen, also bereits nach sechs Monaten. Die Entscheidung muss letztlich der Gesetzgeber treffen.

Europaparlament und Europäischer Rat haben sich im Sommer auf neue Regeln für das Health-Technology-Assessment auf EU-Ebene verständigt. Inwiefern betrifft das den GBA?

Hecken: Künftig wird der GBA bei der Bewertung neuer Arzneimittel stärker Informationen von der europäischen Ebene einbeziehen. Onkologika sowie onkologische Orphan Drugs werden wohl die ersten Arzneimittel sein, bei denen die EU eine gemeinsame klinische Bewertung vornehmen will. Wie sich das dann im Detail auf die Ergebnisse unseres nationalen AMNOG-Verfahrens und die Preisfindung auswirken wird, werden wir sehen.

Wie wird sich das Spannungsfeld zwischen immer schnelleren Innovationen und begrenzten finanziellen Ressourcen entwickeln?

Hecken: Der Reformbedarf wird größer, wenn wir ein finanziell stabiles und medizinisch innovatives GKV-System behalten wollen – und das ist in der Regel mit Konflikten verbunden. Beitragssätze und Zuschüsse können nicht beliebig steigen. Die zusätzlichen Ausgaben durch die Corona-Pandemie, die die GKV-Finanzen belasten, sind nur die Spitze des Eisbergs. Davon unabhängig haben wir eine sich verändernde Altersstruktur der Bevölkerung: Jede fünfte Person ist heute älter als 66 Jahre. Eine strukturelle und finanzielle Herausforderung für ein Gesundheitssystem ist aber nicht nur diese demografische Entwicklung. Während wir durch den medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritt viele „schicksalhafte“ Erkrankungen mittlerweile früh erkennen und heilen, entstehen neue Versorgungsbedarfe, beispielsweise durch Zivilisationskrankheiten, die es vor ein paar Jahrzehnten in diesem Umfang noch nicht gab. Derzeit gibt es noch Effizienzreserven im System. Wenn wir hier nicht weiterkommen, sind wir ganz schnell bei einer Diskussion, die ich persönlich nicht möchte, dann reden wir nämlich über Leistungsbeschränkungen beziehungsweise über die Privatisierung gesundheitlicher Risiken.

Der GBA informiert transparent und tagesaktuell über Aufträge, Entscheidungswege und Beschlüsse. Die Plenumssitzungen können online live mitverfolgt werden. Trotzdem ist der GBA eher ein großer Unbekannter. Ärgert Sie das?

Hecken: Unsere Beschlüsse sind Rechtsnormen und damit nicht unbedingt allgemeinverständlich formuliert. Adressaten der Beschlüsse sind in erster Linie die Leistungserbringer und die Krankenkassen. Die einzelnen Versicherten stoßen oft erst auf den GBA, wenn die Krankenkasse eine Leistung ablehnt – leider kein guter Ausgangspunkt für uns, zumal wir nicht beratend tätig werden dürfen. Wir arbeiten jedoch bereits verstärkt daran, dass uns nicht nur Fachleute kennen und verstehen – auch das ist eine Lehre aus der zu Ende gehenden Legislaturperiode. Das Kommunikationsverhalten hat sich in den letzten 15 Jahren radikal verändert. Inzwischen ist über Social-Media ein Austausch auf Augenhöhe möglich und wird auch erwartet. Das wollen wir Schritt für Schritt angehen. Versicherte und Patienten sollen schließlich wissen, wie der Leistungskatalog zustande kommt und warum etwas bezahlt wird oder nicht. Es geht weniger um den GBA als Gremium, als um die Rolle, die er wahrnimmt.

Was wünschen Sie sich von der nächsten Bundesregierung?

Hecken: Weitsicht, Mut, Kreativität und einen langen Atem, denn Reformen im Gesundheitswesen entfalten ihre Wirkung in der Regel nicht von heute auf morgen. Und natürlich, dass uns auch die nächste Bundesregierung als verlässlichen Partner bei der Gestaltung unserer Versorgungsstrukturen wahrnimmt.

Thomas Rottschäfer führte das Interview. Er ist freier Journalist mit dem Schwerpunkt Gesundheitspolitik.
Bildnachweis: Georg J. Lopata/GBA