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Rundruf

Wie Fehler registrieren?

Ein zentrales und unabhängiges Fehlermelderegister könnte Behandlungs- und Pflegefehler anonym bündeln und die Patientensicherheit stärken. Doch brauchen wir dieses Instrument?

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Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands Deutschland e. V.:
Unbedingt! Ein zentrales und unabhängiges Fehlermelderegister, das Informationen über Behandlungs- und Pflegefehler anonym bündelt, auswertet und Empfehlungen ausarbeitet und bereitstellt, trägt entscheidend dazu bei, einrichtungsübergreifend unerwünschte Ereignisse schon im Vorfeld zu vermeiden. Dafür braucht es auch strengere Vorgaben für die Meldung, gerade für besonders folgenschwere Fehler, sogenannte „Never Events“. Sie führen meist zu gravierenden Schäden und sind durch entsprechende präventive Maßnahmen und organisatorische Vorkehrungen sicher zu vermeiden.

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Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) e. V.:
Wir brauchen kein neues Fehlermelderegister. Es existiert bereits das einrichtungsübergreifende Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland, das DKG, Bundesärztekammer und Deutscher Pflegerat gemeinsam tragen. Es wird von den Kliniken sehr gut angenommen und die dort geschilderten Fälle werden hochqualifiziert kommentiert. Darüber hinaus gibt es eine Reihe fachspezifischer CIRS-Netze, die Fehler aufarbeiten beziehungsweise vermeiden. Eine Vernetzung der vorhandenen Netze ist daher im Sinne der Patientinnen und Patienten und zielführender als der Aufbau einer neuen Datenbank.

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Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund:
Ja, und zwar ein anonymes Meldesystem für „Never Events“. Diese eindeutig identifizierbaren und häufig folgenschweren Schadensereignisse, wie zum Beispiel Patienten- oder Seitenverwechslungen, wären durch Sicherheitsmaßnahmen gut zu verhindern. Erst wenn solche vermeidbaren Ereignisse regelhaft gemeldet und ausgewertet werden, können wir gezielte Maßnahmen zur Fehlervermeidung ergreifen. Und genau darum geht es: Patientinnen und Patienten davor zu schützen, vermeidbare Schäden zu erleiden. Bei der Sicherheitskultur sollten wir den guten Beispielen anderer Länder endlich folgen.

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Jörg Heynemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht:
Ja! Spätestens seit Einführung des Patientenrechtegesetzes 2013 steht diese Forderung im Raum. Diese hat auch das Aktionsbündnis Patientensicherheit postuliert. Aus Sicht eines seit vielen Jahren im Arzthaftungsrecht tätigen Rechtsanwaltes können jedoch gerichtliche Entscheidungen nicht als Quelle für ein solches Register dienen. Zum einen ist streitig, ob überhaupt ein Behandlungsfehler vorliegt, zum anderen wird in den meisten Fällen, bei denen ein Fehler festgestellt wird, ein Vergleich geschlossen. Dies geschieht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und damit ohne Anerkennung eines Fehlers. Ob ein solches Register zu validen Aussagen taugt, bleibt abzuwarten. Hier wäre es Aufgabe der Politik, gegenüber der Ärzteschaft für eine offene beziehungsweise anonyme Fehlerkultur zu werben.

Bildnachweis: SoVD, DKG, MD-Bund, Laura Hoffmann