Porträt
Selbstverwaltung im Gespräch

„Bei Patientenrechten besteht noch viel Luft nach oben“

Das Patientenrechtegesetz soll die juristischen Chancen von Patientinnen und Patienten stärken. Doch nach zehn Jahren gibt es weiter viel zu tun, meint der Verwaltungsratsvorsitzende der AOK Hessen, André Schönewolf.

G+G: Herr Schönewolf, was hat das Gesetz in zehn Jahren gebracht?

André Schönewolf: Eine zentrale Absicht war es, Transparenz über die bestehenden Rechte von Patientinnen und Patienten zu schaffen. Das war ein sehr wichtiger erster Schritt. Seitdem gab es kleine Fortschritte, die aber nicht ausreichen. Es gibt noch viel Luft nach oben. Da ist auch die Bundesregierung mit neuen Regelungen gefragt.

G+G: Was schlagen Sie zur Stärkung der Patientenrechte vor?

André Schönewolf: Die AOK-Gemeinschaft hat 2021 in einem Positionspapier Vorschläge zur Stärkung der Patientenrechte gemacht. Das ist besonders bei Behandlungs- und Pflegefehlern sowie Medizinprodukteschäden notwendig. Eine Beweisführung für Betroffene ist oftmals schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Wir müssen hier ein Gleichgewicht zwischen Behandelnden und Patienten erreichen.

G+G: Was kann die AOK Hessen dazu beitragen, die rechtliche Situation der Patientinnen und Patienten zu verbessern?

André Schönewolf: Wir bieten unseren Versicherten schon seit vielen Jahren Unterstützung bei vermuteten Behandlungsfehlern an, lange bevor dies gesetzlich verpflichtend wurde. Derzeit sind rund 1.100 solcher Fälle in Bearbeitung. Durch unseren engen Kontakt zu Patientenvertretern und Selbsthilfeorganisationen wissen wir, wo der Schuh drückt. Auch der Aspekt Patientensicherheit ist in diesem Zusammenhang wichtig. Eine Ausweitung der Mindestmengenregelung bei Krankenhausbehandlungen gewährleistet, dass bestimmte planbare Eingriffe nur in solchen Kliniken stattfinden, deren Personal über ausreichend Erfahrung und Expertise verfügt. Bei diesem Thema unterstützen wir als AOK zum Beispiel mit Datenanalysen.

 

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