Zeitschriftenschau

Kliniken: Instrumente für mehr Patientensicherheit sind anzuwenden

Krankenhäuser haben beherrschbare Behandlungsrisiken zu vermeiden. Der Bremer Universitätsprofessor und Medizinrechtsexperte Dieter Hart weist auf die von der Forschung zur Patientensicherheit entwickelten Instrumente hin, mit denen sich beispielsweise die Verwechselung von Patienten vermeiden lässt. Deren Nichtbeachtung beziehungsweise Umsetzung bedeute haftungsrechtlich, dass das Krankenhaus organisatorisch-institutionell nicht entsprechend befähigt und die haftungsbegründende Kausalität ebenso wie ein grober Organisationsmangel zu vermuten sei.


Medizinprodukte: Arzthaftung bei kaum erprobten Modellen hinterfragt

Der Einsatz klinisch kaum erprobter Medizinprodukte kann zu gravierenden Gesundheitsschäden führen. Wie in solchen Fällen die ärztliche Haftung zu beurteilen ist, beleuchtet Professor Christian Katzenmeier vom Institut für Medizinrecht der Universität Köln anhand der fehlerhaften Cadisc-L Bandscheibenprothesen des britischen Herstellers Ranier Technology Limited. Dieser hatte seine Prothesen an lediglich 29 Patienten getestet und nur drei Monate beobachtet, erhielt aber von der britischen Prüfstelle das CE-Zertifikat. Wegen der fehlenden Haftpflichtversicherung des Herstellers und seiner Insolvenz liefen Ansprüche von geschädigten Patienten ins Leere. Zur Kompensation dürften Ärzte nicht als Lückenbüßer herhalten und ihre Sorgfalts- und Aufklärungspflichten nicht überspannt werden.


Schmerzensgeld: Dauerschäden bei der Bemessung berücksichtigen

Lothar Jaeger, Vorsitzender Richter am OLG Köln a. D., kritisiert, dass Gerichte Entscheidungen zur Höhe des Schmerzensgeldes oft gar nicht oder nur unzureichend begründen, sodass sie willkürlich erscheinen und als fehlerhaft angesehen werden müssten. Zudem seien dauerhafte Schäden zu bewerten. Dies könnte bei jüngeren Geschädigten zu Steigerungen des Schmerzensgeldes um mehr als 100 Prozent führen. Anwälte und Richter sollten zur Bemessung des Schmerzensgeldes nicht nur die von Ärzten dokumentierten Verletzungen heranziehen, sondern das individuelle Leiden und die Lebensbeeinträchtigung berücksichtigen. Der Einfluss der Verletzung auf das Leben müsse im Mittelpunkt stehen.


Personalisierte Medizin: Qualitätsgesicherte Daten benötigt

Die Rechtsanwälte Dr. Silvia Woskowski und Claus Burgardt beleuchten Perspektiven der molekulargenetischen Therapien. Die personalisierte Medizin und die Digitalisierung rücke den Einzelnen in den Mittelpunkt der Versorgung und Forschung. Der Fortschritt hänge maßgeblich vom Digitalisierungsgrad der Behandlungsinformationen ab. Benötigt würden qualitätsgesichert erhobene, interoperable Daten, die alle Behandlungspfade sektorenübergreifend abbilden und Versorgungsdaten in die Auswertung einbeziehen.


Anja Mertens vom AOK-Bundesverband hat die Zeitschriftenschau zusammengestellt.
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