Porträt
Selbstverwaltung im Gespräch

„Krankenkasse hilft Patienten bei Behandlungsfehlern“

Patienten stehen viele Hürden im Weg, um ihre Rechte bei Behandlungsfehlern durchzusetzen. Dazu Fragen an Georg Keppeler, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK NordWest.

G+G: Herr Keppeler, was sollten Versicherte tun, wenn sie einen Behandlungsfehler vermuten?

Georg Keppeler: Sie sollten sich zunächst an ihre Krankenkasse wenden. Diese hilft bei der Klärung, ob es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt. Die AOK fordert Behandlungsunterlagen an und lässt in begründeten Fällen medizinische Gutachten erstellen, die dem Versicherten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Doch die Durchsetzung eigener Ansprüche ist für Patienten oft schwierig.

G+G: Was bedeutet das konkret?

Keppeler: Selbst bei bewiesenem Behandlungsfehler wird es geschädigten Patienten schwer gemacht, Schadenersatz durchzusetzen. In oft langwierigen Gerichtsverfahren müssen sie nachweisen, dass der Behandlungsfehler die Ursache der Schädigung ist. Völlig inakzeptabel ist auch, dass es für Behandler und Medizinproduktehersteller keine Vorgaben für obligatorische Haftpflichtversicherungen gibt.

G+G:Was muss die Politik tun?

Keppeler: Wir brauchen ein Patientenrechtegesetz 2.0. Darin muss verbindlich geregelt werden, dass Behandler und Medizinproduktehersteller eine Haftpflichtversicherung mit ausreichend Deckungssummen haben. Auch muss sich die Beweislast umkehren, wenn der Schaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf dem Behandlungsfehler beruht. Außerdem sollten Ärzte verpflichtet werden, ihre Patienten auch ohne aktive Nachfrage über vermutete Behandlungsfehler zu informieren. Es ist an der Zeit, diese Dinge zu ändern.

Bildnachweis: AOK NordWest