Chancengleichheit

Debatte: Grundsicherung geht am Ziel vorbei

Kinder sind arm, wenn und weil ihre Eltern in Armut leben, sagt Christoph Butterwegge. Der Politikwissenschaftler hält deshalb die Idee einer Kindergrundsicherung für verfehlt – würde sie doch unabhängig vom Einkommen der Mütter und Väter ausgezahlt.

Im Januar 2019

erklärte die damalige SPD-Vorsitzende Andrea Nahles, „Hartz IV hinter sich lassen“ zu wollen. Seither gehört eine Kindergrundsicherung (KGS) zu den von der SPD präferierten Instrumenten, um der Armut und sozialen Ausgrenzung von Minderjährigen zu begegnen. Bisher hat die Partei allerdings nur Eckpunkte zur Kindergrundsicherung vorgelegt; ihr Konzept will sie bis zum Jahresende entwickeln.

Das seit zehn Jahren bestehende „Bündnis Kindergrundsicherung“ möchte ebenfalls Transfers des Familienlasten- und -leistungsausgleichs bündeln und durch eine pauschalierte Universalleistung ersetzen. Das sächliche Existenzminimum in Höhe von 408 Euro pro Monat sowie der steuerliche Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 220 Euro pro Monat sollen demnach an sämtliche Kinder als Pauschalbetrag ausgezahlt werden. Bei einer Verwirklichung des Vorschlags würden im Gegenzug alle bisherigen kindbezogenen Transferleistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialgeld beziehungsweise Arbeitslosengeld II, Bildungs- und Teilhabepaket, Unterhaltsvorschuss) wegfallen. Sonder- oder Mehrbedarfe behinderter und kranker Kinder sowie bei außergewöhnlich hohen Wohnkosten, Umzügen und Klassenreisen könnten dagegen weiterhin geltend gemacht werden.

Konzept führt in eine Sackgasse.

Die unterschiedliche finanzielle Leistungsfähigkeit der Familien fände insofern Berücksichtigung, als die Kindergrundsicherung zum Grenzsteuersatz der Eltern besteuert würde. Dieser übersteigt jedoch sogar bei mittleren Einkommen selten 30 bis 35 Prozent. Dann blieben den Eltern von den 628 Euro pro Monat immer noch mehr als doppelt so viel, wie sie bisher an Kindergeld erhalten. Auch erscheint das geplante Abschmelzen des Zahlbetrages schwierig, wenn nicht unmöglich: Erstmals soll eine staatliche Transferleistung – die Kindern und gerade nicht Familien zusteht – zum Grenzsteuersatz der Eltern besteuert, aber Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -beziehern nicht als Einkommen ihrer Kinder auf die Transferleistung angerechnet (und damit abgezogen) werden.

Wer Armut bekämpfen will, muss die davon Betroffenen unterstützen.

KGS-Befürworter unterstellen, dass man Kinder, die sie völlig zu Recht als eigenständige Subjekte betrachten, unabhängig von der sozialen Lage ihrer Eltern aus (Einkommens-)Armut befreien kann. Armutspolitisch führt das Reformkonzept des Bündnisses Kindergrundsicherung allerdings in eine Sackgasse: Kinder sind arm, wenn und weil ihre Eltern arm sind. Deshalb darf man sie nicht – wie es das KGS-Modell tut – aus dem Familienverbund herauslösen, sondern muss auch ihren Eltern auskömmliche Leistungen zugestehen. Der Vorschlag würde zudem enorme Kosten verursachen – realistisch erscheinen Summen zwischen 20 und 50 Milliarden Euro. Sollte mit diesem Geld nicht besser die soziale, Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur für Kinder ausgebaut werden?

Alle über einen Kamm geschoren.

Durch die Pauschalierung der KGS-Leistung würden alle Minderjährigen über einen Kamm geschoren, unabhängig davon, wo und in welcher Haushaltskonstellation sie leben, wie alt und ob sie sozial benachteiligt oder gesundheitlich eingeschränkt sind. Besonders ungerecht und schlecht ist das für Kinder aus sozial benachteiligten Familien. Selbst ein großes eigenes Vermögen (aus einer Schenkung oder Erbschaft) wäre dagegen kein Hindernis für die Alimentierung durch den Staat. Es widerspricht aber der sozialen Gerechtigkeit, gut verdienende Mittelschichtangehörige mit etwa dem Doppelten des heutigen Zahlbetrages für das Kinderhaben zu belohnen. Umgekehrt muss es durch eine stärkere Zielgruppenorientierung im Kampf gegen die Armut gerade darum gehen, besonders jene Kinder und Jugendlichen zu fördern, die aufgrund ihrer strukturellen Benachteiligung und speziellen Handicaps keine optimalen Entwicklungsmöglichkeiten haben.

Letztlich handelt es sich bei dem Konzept des Bündnisses Kindergrundsicherung um ein Grundeinkommen für Minderjährige, das unabhängig von deren Einkommens- und Vermögensverhältnissen gezahlt würde. Das bedingungslose Grundeinkommen trifft allerdings ebenfalls der Einwand, die prioritären Ziele der Bedarfs- und der Verteilungsgerechtigkeit zu verfehlen. Wer die soziale Ungleichheit verringern und die Armut bekämpfen will, muss die davon Betroffenen gezielt unterstützen und Wohlhabende auch finanziell stärker zur Verantwortung ziehen, aber nicht alle Individuen gleich behandeln, wie es die Kindergrundsicherung und das Grundeinkommen tun.

Christoph Butterwegge lehrte bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Zuletzt sind seine Bücher „Hartz IV und die Folgen“ sowie „Grundeinkommen kontrovers“ erschienen.
Bildnachweis: Foto Startseite iStock/stroblowski